Zuschuss für Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit

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Wer wegen Pflegebedürftigkeit umziehen muss, kann Zuschüsse für den Umzug beantragen

Die eigene Wohnung ist plötzlich nicht mehr behindertengerecht. Die Flure und Türen zu schmal, das Bad zu klein für den Rollstuhl oder kein Aufzug. Beantragen Sie einen Zuschuss für Umzugskosten.

Wer eine Wohnung nicht so barrierefrei umbauen kann, dass sie den Bedürfnissen und Anforderungen eines Pflegebedürftigen entspricht und deshalb umziehen muss, kann einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse bekommen.

Zuschuss für Umzugskosten

Voraussetzung: Der Pflegebedürftige hat einen Pflegegrad und der Umzug ist erforderlich.

Der Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI) wird bei der Pflegekasse gestellt. Es macht Sinn, sich vor dem Umzug bei der Pflegekasse bestätigen zu lassen, dass die Kosten für einen Umzug übernommen werden.

Seniorenumzüge – Voraussetzungen für Zuschuss

Ein Umzug im Alter ist häufig noch notwendig, wenn die Wohnung nicht behindertengerecht ist. Wer aus gesundheitlichen Gründen in eine seniorengerechte Wohnung umziehen muss, kann bei der gesetzlichen Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für einen Pflegeumzug / Seniorenumzug beantragen. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass

  • ein Pflegegrad 1 – 5 vorliegt,
  • die neue Wohnung barrierefrei ist,
  • die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wieder gesichert ist und der Pflegeaufwand verringert wird,
  • die Pflege zu Hause wesentlich erleichtert wird.

Unter den § 40 Abs. 4 SGB XI – Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes – gehören zum Beispiel Seniorenumzüge:

  • Umzug ins betreute Wohnen,
  • in eine behindertengerechte Wohnung,
  • von einer Etage in die andere (z.B. Umzug von einer Obergeschosswohnung in eine Erdgeschosswohnung).
  • Unter Umständen auch die behindertengerechte Möbelumstellung

Serviceleistungen beim Pflegeumzug

Wenn man körperlich eingeschränkt ist, macht es Sinn, die Serviceleistungen des Umzugsunternehmen in Anspruch zu nehmen.

 Ihr Vorteil:  Unsere Partner stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und bietet Ihnen einen Rundum-Sorglos-Service. Folgende Leistungen übernimmt unser Partner auf Wunsch für Sie VOR und WÄHREND des Umzugs:

  • Ermittlung des richtigen Kostenträgers.
  • Beantragung der Kostenübernahme.
  • Abwicklung des Widerspruchsverfahrens, falls die Pflegekasse den Zuschuss abgelehnt hat.
  • Komplette Umzugsplanung.
  • Liefern und packen von Umzugskartons.
  • Möbel abbauen und in der neuen Wohnung aufbauen.
  • Küchenmontage.
  • Entrümpelung, Haushaltsauflösung und Entsorgung von allem, was Sie nicht mehr brauchen.
  • Renovierungsarbeiten.
  • uvm.

Umzugsunternehmen finden – So erhalten Sie die besten Angebote für Ihren Umzug

Wie funktioniert der kostenlose Umzugsvergleich?

Ein großer Vorteil des Umzugsvergleichs ist, dass die Umzugsunternehmen Ihren Auftrag „ersteigern“ möchten. Und das funktioniert so:

  • Sie geben in dem Formular kostenlos und unverbindlich Ihre Eckdaten für den Umzug ein. (Z.B. Adresse jetzige Wohnung → Adresse neue Wohnung / Mobiliar was umgezogen werden soll / Umzugsdatum / usw.)
  • Dann warten Sie in aller Ruhe auf die Angebote.
  • Von den eingehenden Angeboten können Sie sich das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis aussuchen. Sie müssen nicht das günstigste Angebot nehmen, sondern das Angebot, das Ihren Anforderungen und Wünschen entspricht.
  • Bei Umzügen unter 100 Kilometern Entfernung zwischen dem alten und dem neuen Wohnort werden Sie direkt vom Umzugsunternehmen kontaktiert.
  • Bei einer Entfernung von einem Wohnort zum anderen von mehr als 100 Kilometern, erhalten Sie einen persönlichen Umzugsberater gestellt. Er berät Sie bei der Auswahl der Umzugsfirma und spricht mit Ihnen die Angebote durch.
  • Nun entscheiden Sie sich für das Angebot, das IHNEN persönlich am besten zusagt.
  • Die Umzugsfirmen sind auf Qualität geprüft.

5 gute Gründe für den Umzugsvergleich

Unsere Partner

  • haben bereits mehr als 2.000.000 Umzugsanfragen erhalten und hat dabei
  • 30.000 qualifizierte Beratungen durchgeführt.
  • hat mehr als 600 Umzugsunternehmen zur Auswahl stehen.
  • verfügt über eine hohe Kundenzufriedenheit und
  • ist bereits seit 2003 am Markt.

Gut zu wissen: Sie ziehen in eine behindertengerechte Wohnung um? Mit Pflegegrad erhalten Sie für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 Euro Zuschuss für Ihren Umzug. Stellen Sie rechtzeitig den Antrag bei Ihrer Pflegekasse.

Durch einen Umzugsvergleich richtig sparen
Durch einen Umzugsvergleich richtig sparen

Umzugskosten sparen – wie geht das denn?

Umzugskosten sparen – wie soll das denn funktionieren? Ganz einfach: Mit der Kapazitätenauslastung.

Beispiel 1: 

  • Angenommen, Sie beauftragen Ihr örtliches Umzugsunternehmen, Ihren Umzug von München nach Hamburg zu organisieren.
  • Das sind circa 2 x 800 Kilometer.
  • Wenn das Umzugsunternehmen mit einem leeren LKW zurückfahren muss, kommt das richtig teuer.

Beispiel 2:

  • Sie schreiben Ihre Umzugsanfrage.
  • Es meldet sich ein Umzugsunternehmen, das gerade zum geplanten Zeitpunkt einen Umzug von Hamburg nach München hat.
  • Auf der Rückfahrt nach Hamburg wird dann ihr Umzug durchgeführt.
  • Es gibt also für das Umzugsunternehmen keine Leerfahrt.
  • Das ist ein Grund, warum Sie bis einiges an Umzugskosten sparen können.

Selbstverständlich sind die Angebote für Sie kostenlos und unverbindlich, auch wenn es nicht zur Auftragserteilung kommt.

Fragen & Antworten

<strong>Was kostet ein Umzug?</strong>

Das kann leider nicht pauschal gesagt werden. Die Kosten für einen Umzug sind unter anderem davon abhängig, wie weit die Wohnungen auseinander liegen / wieviel Gegenstände und Möbel umgezogen werden müssen / ob bereits alles verpackt ist oder ob die Kisten durch die Umzugsfirma gepackt werden uvm.

Es lohnt sich auf alle Fälle, hier mehrere Angebote für Ihren Umzug einzuholen und zu vergleichen.

<strong>Was kostet die Anfrage?</strong>
Selbstverständlich ist Ihre Umzugsanfrage kostenlos und unverbindlich. Wenn Sie Angebote angefordert, sich aber anderweitig entschieden haben, müssen Sie trotzdem nichts bezahlen.
<strong></strong><strong>Müssen die Umzugskosten am gleichen Tag bezahlt werden?</strong>
In der Regel müssen die Umzugskosten am gleichen Tag in bar bezahlt werden. Sollten sie eine andere Zahlungsweise wünschen, sollten Sie sich mit dem Umzugsunternehmen in Verbindung setzen.
<strong></strong><strong></strong><strong>Wann brauche ich eine Kostenübernahmebescheinigung?</strong>
Wenn der Umzug nicht von Ihnen bezahlt werden muss, sondern von einem Amt oder Ihrem Arbeitgeber, dann kann das Umzugsunternehmen auch direkt mit der Behörde oder dem Arbeitgeber abrechnen. Dazu müssen Sie dann eine Kostenübernahmebescheinigung vorlegen.

Warum einen Angebotsvergleich machen?

Es gibt keine Preisbindung oder Einheitspreise bei den Umzügen. Die Bandbreite an Preisangeboten kann sehr groß sein. Außerdem ist für den Preis ausschlaggebend, ob das Umzugsunternehmen in Ihrer Nähe ist oder ob eine längere Anfahrt notwendig ist.

Damit Sie reell vergleichen können, sollten Sie immer die gleichen Angaben machen: Also wieviele Kartons müssen umgezogen werden. Muss eine Küche demontiert und montiert werden usw.

Tipps für Ihren Umzug

Hier noch ein paar Tipps, die Sie zu Ihrem Umzug wissen sollten.

  • Überlegen Sie sich schon im Vorfeld, welche Aufgaben Sie selbst machen möchten und welche durch das Umzugsunternehmen ausgeführt werden sollen.
  • Mit Pflegegrad können Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro zu Ihren Umzugskosten erhalten.
  • Lassen Sie sich auf alle Fälle mehrere Angebote erstellen. Nutzen Sie den Umzugsvergleich.
  • Für Schäden, die während dem Umzug an Ihrem Hausrat entstanden, muss die Umzugsfirma haften. Das gleiche gilt auch für Schäden in der Wohnung oder dem Zugang zur Wohnung (Treppenhaus). Allerdings ist die Schadenssumme begrenzt. Klären Sie mit dem von Ihnen ausgesuchten Umzugsunternehmen, welche Ihrer Gegenstände versichert sind und in welcher Höhe.
  • Erstellen Sie einem Möbelplan. Das hilft der Umzugsfirma, in der neuen Wohnung die Möbel richtig zu positionieren.
  • Wenn Sie Möbel oder Kartons einlagern möchten, sprechen Sie Ihr Umzugsunternehmen an. Man wird Ihnen ein entsprechendes Angebot machen.
  • Wenn Sie Umzugskartons benötigen, müssen Sie die nicht selbst kaufen. Auch hier kann Ihnen das Umzugsunternehmen helfen.
  • Beginnen Sie so zeitig wie möglich damit, die Umzugskartons zu packen. Entrümpeln Sie dabei alles, was nicht mehr gebraucht wird.
  • Einige Umzugsunternehmen übernehmen auch die Reinigungs- oder Malerarbeiten in der alten Wohnung.

Welche Arbeiten kann Ihnen ein Umzugsunternehmen abnehmen?

Es ist schon schön, wenn man bei einem Umzug so wenig wie möglich selbst machen muss. Aber bedenken Sie: Je mehr Sie von der Umzugsfirma machen lassen, umso teurer wird natürlich der Umzug.

Folgende Arbeiten können Sie durchführen lassen.

  • Aus- und einpacken der Umzugskartons
  • Möbel abbauen und in der neuen Wohnung wieder aufbauen
  • Küche und andere Einbaumöbel ausbauen und wieder einbauen
  • Abhängen und aufhängen von Lampen
  • Endreinigung der Wohnung
  • Manche Firmen renovieren auch die Wohnung

Umzug mit Pflegegrad

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Quelle Bildmaterial: Fotolia #121762300 © Kurhan

47 Antworten auf „Zuschuss für Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit“

Leider geht das nicht, wenn Sie den Umzug privat organisieren bezahlt die Pflegekasse den Zuschuss nicht. Sie können versuchen, ob Sie die tatsächlich entstanden Kosten wie den Miettransporter und das Spritgeld erstattet bekommen. Arbeitszeit bzw. Arbeitslohn können Sie aber leider nicht abrechnen, da es sich in Ihrem Fall nicht um gewerbliche Dienstleister dreht.

Da ich nicht Wusste, das man bei Umzug einer zu pflegenden Person ein Umzugsunternehmen nehmen kann, hab ich mit 5 Helfern den Umzug allein gemacht.
Kann ich einen Zuschuss von der Pflegekasse bekommen um die Helfer zu bezahlen?
Dazu gehört noch ein Leihauto um die großen Möbel zu transportieren und das Spritgeld für eine privat Person, die zig mal mit dem Auto Entsorgung und den massiven Kleinteile Transport gemacht hat ?

Hallo,
wenn ich das richtig verstehe ist die Tochter nicht pflegebedürftig. In dem Fall kann die Tochter keinen Zuschuss von der Pflegekasse bekommen. Der Zuschuss steht nur den Pflegebedürftigen zu, also in dem Fall der Mutter, falls diese umziehen müsste. Ansonsten ist der Umzug der Tochter ein “normaler” Umzug.

Hallo, meine Tochter will wegen einer zusätzlich pflegenden Unterstützung ihrer 73jährigen Mutter (Pflegestufe III), ihren Wohnort bezugsnah von Berlin nach Kempten (Allgäu) verlegen.
Z. Zt. wird die Pflege durch den Vater (81J.) aufrechterhalten.
Frage:
Wo kann sie einem Zuschuss für ihre entstehenden, reinen Umzugskosten (ca. 4000€) beantragen?
Ist hier eine Steuerermäßigung über das Finanzamt möglich?
Mit lieben Grüßen
Ko.

Hallo,
sofern der Umzug die persönliche Pflegesituation verbessert kann die Kasse einen Zuschuss zum Umzug bewilligen. Wichtig ist, dass bei der Begründung hervorgeht, warum die Pflegesituation durch einen Umzug verbessert wird.

Hallo,
Die Pflegekasse übernimmt über den Zuschuss (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) lediglich die reinen Umzugskosten. Kosten die mit dem Umzug im Zusammenhang stehen, wie beispielsweise Renovierungen oder Entsorgungen werden leider nicht übernommen.

Hallo,

Ein Hinweis von von uns weil wir das so mit der BARMER Pflegekasse erlebt haben bei meinen Eltern.
Meine Mutter ist zu Hause verunfallt. Eine Selbstversorgung war danach nicht mehr möglich und eine angemessene ambulante Betreuung durch uns auch unter Hilfe der bisherigen Pflegfirma war nicht mehr möglich.
Wir mussten die private Wohnung auflösen und beide Elternteile in stationäre Pflege geben.

Auf Nachfrage kam von der BARMER
Umzugskosten werden von der Pflegekasse NUR dann übernommen, wenn der Umzug von ambulanter Pflege zu ambulanter Pflege erfolgt.

Für einen Umzug von ambulanter Pflege in stationäre Pflege werden KEINE Umzugskosten übernommen.

Guten Tag,
mit Glück kann meine Mutter aus Ihrer Wohnung in die freiwerdende Erdgeschoß-Wohnung unter der meinigen einziehen.
Sie ist im Pfleggrad 3 und durch den Umzug näher bei mir “im Fall der Fälle”.
Kann ich bzgl. der Umzugskosten bei der Pflegekasse finanzielle Hilfe “erwarten”?
danke

Guten Morgen,
ich muss mit meiner Frau (Pflegegrad 2) umziehen. Aktuell wohnen wir in einem Haus, was über 3 Etagen geht. Leider ist es so, dass sie auf Grund ihrer Erkrankung orientierungslos ist und die Treppen immer mehr zur Gefahr werden. Wir wollen in eine ebenerdige Wohnung ziehen und Umzugskosten bei der Pflegekasse beantragen. Jetzt die Frage. Was wird hier alles grundsätzlich übernommen ? Fallen auch Malerarbeiten bei Auszug darunter, da das Haus frisch renoviert übergeben werden muss. Dies ist für die Einholung der Kostenvoranschläge notwendig. Vielen Dank im Voraus.

Hallo,
Normalerweise sollte es kein Problem sein, wenn Sie den Umbau vorher beantragen. Sie sollten bei der Antragstellung dann in die Begründung eben mit aufnehmen, dass der Umzug erst dann gemacht werden kann, wenn das Bad entsprechend umgebaut wurde.

Hallo,

meine Freundin (Pflegegrad 4) und ich wollen in meinem Wohneigentum zusammenziehen. Hierfür wollen wir unter anderem das Bad behinderten gerecht umbauen lassen. Da das zusammen Leben in meiner Wohnung, ohne Umbau nur erschwert möglich ist, stellt sich die Frage ob der Zuschuss für den Umbau bereits vor dem Einzug gewährt werden kann? Bzw. welche Bedingungen gegeben sein müssen damit dies möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Peter D.

Hallo,
in der Regel übernimmt die Pflegekasse keine Kosten für Renovierungen oder Schönheitsreparaturen. Bezuschusst wird nur, was der Pflege dienlich ist, sprich ein möglichst selbst bestimmtes Leben ermöglicht.

Ich habe eine Frage.
Meine schwerbehinderte Tochter muss wegen der notwendigen Nachtpflege (Pflegestufe3) von ihrer Einzimmerwohnung in eine behindertengerechte Wohnung umziehen, in der die pflegende Person in der Nacht zumindest ein Zimmer zur Ruhe hat, wenn sie nicht im Einsatz ist.
Es muss zumindest eine Liege und ein kleiner Schrank gekauft werden. Auch muss das zusätzliche Zimmer für den Einzug renoviert werden. Z. B. Anstrich, Tapete, Lampen
Übernimmt diese Kosten auch die Pflegeversicherung?

Hallo,
leider können wir Ihnen diese Frage nicht beantworten. Ich denke, dass Sie mit dem Sozialamt sprechen sollten, vielleicht bezuschussen die einen Umzug. Da wir uns mit Zuschüsse für pflegebedürftige Menschen beschäftigen, wissen wir leider nicht, ob es Zuschüsse auch ohne Pflegegrad gibt.

Ich möchte zu mein Vater ziehen weil er krank geworden ist .Ich bekomme Hartz 4 wo kann ich Umzug Hilfe beantragen und auch bekommen.

Hallo,
leider kann die Kaution nicht über den Zuschuss der Pflegekasse bezahlt werden. Es können nur Maßnahmen bezuschusst werden, die die Pflegesituation verbessern bzw. die häusliche Pflege sicherstellen.

ich habe einen Antrag für Umzugskosten gestellt und wollte mal nachfragen ob man auch einen Antrag für die Kaution stellen kann? Mfg Weseler

Mir ist nur bekannt, dass die Pflegekasse die Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen übernimmt. Also einen Badumbau, Zuschuss zu einem Treppenlift usw. Die Renovierung der Auszugswohnung sind ja mehr oder weniger Schönheitsreparaturen die jeder Mieter machen muss, wenn er auszieht.
Aber vielleicht kann Ihnen da Ihre Pflegekasse mehr dazu sagen.

Meine Schwiegermutter hat Pflegegrad 2 und zieht in ein altersgerechtes bzw. betreutes Wohnen. Gehören zu den erstattungsfähigen Umzugskosten auch die Kosten für die Renovierung der Auszugswohnung? Vielen Dank. J.G.

Ist ein Umzug denn überhaupt noch möglich, wenn es der betroffenen Person so schlecht geht?
Was meint der behandelnde Arzt dazu, ob ein Umzug im Moment überhaupt sinnvoll ist?
Sie sollten dann auch mit dem Umzugsunternehmen klären, ob der Umzug evtl. verschoben oder ganz storniert werden kann.

Was passiert, wenn der Umzug wegen Pflegebedürftigkeit genehmigt und mit dem Umzugunternehmen terminlich fest vereinbart wurde, der Patient jedoch tragischerweise zwischenzeitlich stirbt? Wir haben alles vorbereitet für den Umzug, aber es sieht sehr schlecht aus.

Liebe Frau Steinweg,
Sie können sich gerne an unseren Kooperationspartner, einer Pflegeberatung, die Sie kostenlos beraten darf, wenden. Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Pflegeberatung.

Lieber Herr Beier,
interessiert habe ich Ihren Kommentar zum Thema Umzugskosten bei der Pflegekasse beantragen gelesen. Ich habe für meine Mutter jetzt eine Ablehnung der Übernahme der Umzugskosten, der Pflegekasse der KNAPPSCHAFT bekommen. Ich würde gerne Widerspruch einlegen, wo kann ich mich, in dieser Angelegenheit professionell, entsprechend Ihrem Rat, unterstützen lassen? Damit ich dann mit den richtigen Formulierungen eventuell doch Aussicht auf Erfolg habe. Vielen Dank !

Prinzipiell ist es so, dass die Kasse entscheidet, ob sie einen Zuschuss gewährt oder nicht.
Falls der Umzug schon stattgefunden hat: Hier KANN es schwierig werden, im nachhinein die Kosten noch erstattet zu bekommen. Besser ist es immer VOR der Maßnahme den Zuschuss zu beantragen.
Ansonsten würde ich aber raten, einen Widerspruch einzulegen. Bitte nehmen Sie sich dazu unbedingt professionelle Hilfe.
Wir hatten bei uns auch schon Fälle, dass uns ein Hilfsmittel oder ein Zuschuss abgelehnt wurde. Ein gut formulierter Widerspruch hatte dann ausgereicht, um dann doch noch die Leistungen zu erhalten.

Dyalysepatient muß wegen zu steiler Wohnungseingangstreppe umziehen. Er zieht in eine Wohnung nach Wilhelmshaven um, wo er einen Lift hat. Umzugsentfernung 342 km.
Eine Rückfrage bei der Krankenversicherung ergab:

Wir übernehmen den Krankentransport des Patienten kostenmäßig nicht.

Wir beteiligen uns an den Umzugskosten nicht.

Wie ist hier die Rechtslage?

Sie sollten sich mit der Pflegekasse in Verbindung setzen. Sie kann Ihnen verbindlich sagen, was zu beachten ist. Wenn Sie den Zuschuss zu den Umzugskosten in Anspruch nehmen möchten, ist es wichtig, dass Sie diesen VOR dem Umzug beantragen und genehmigen lassen.

Guten Abend,ich möchte meinen Vater mit PG 4 von einem Alten- und Pflegeheim in eine seniorengerechte kleine Wohnung in meinem Wohn-
bzw. Bundesland mit einem Pflegedienst umziehen. Was muss ich (ges. Betreuerin) beachten?

Hallo
Habe ein Anliegen
Wollen von Bochum nach Bayern ziehen weil ich da von meinen Eltern Unterstützung bei der Pflege von meinem Mann bekomme.
Habe jetzt Umzugskosten beantragt. Heute haben die von der AOK gesagt, wenn man in einer behindertengerechten Wohnung ausziehen will um in eine andere behindertengerechte Wohnung einzuziehen, werden sie die Kosten nicht übernehmen.
Verstehe das nicht. Die Wohnung ist zu groß. Seit diesem Jahr müssen wir 100€ mehr Miete zahlen und haben immer 1000€ Nachzahlung weil ich sonst für meinen Mann die Wohnung nicht warm bekomme
Finde es so ungerecht.
Was kann man jetzt machen?

Danke

Sie sollten auf alle Fälle Umzugshilfe beantragen. Ob diese genehmigt wird, hängt vom Kostenträger ab. Sie habe bei Nichtgenehmigung aber auch immer noch die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.

Hallo an Alle
Meine Mutter hat Pflegegrad 3 und wohnt seit 4 Monaten bei mir.
Ich habe Sie schon mal von meiner Schwester zu mir umgezogen.
Jetzt brauche ich eine grössere Wohnung da im Appartement für uns beide wenig Platz ist.
Kann ich Umzugshilfe beantragen?
LG WG

Bitte klären Sie das mit Ihrer gesetzlichen bzw. privaten Krankenkasse. Vielleicht gibt es irgend eine Möglichkeit. Wir mussten meinen Vater im Krankenwagen liegend vom Krankenhaus in Bayern nach Baden-Württemberg transportieren lassen. Die Kasse hatte leider auch nur die Kosten in seine Wohnung übernommen, in der er vor dem KH-Aufenthalt wohnte.

Meine Mutter hat den Pflegegrad 3. Sie wohnt in Freiburg i.Br. im eigenen Haus, muss aber jetzt in ein Pflegeheim. Ich wohne in Bautzen und suche hier nach einem Platz in einem Pflegeheim. M.E. muss der Umzug in einem Krankenwagen o.ä. erfolgen. Kann man für die – wohl erheblichen – Kosten dieses Transportes mit einer Strecke von ca. 850 km wenigstens teilweise Erstattung durch die Pflegekasse, private Krankenversicherung oder Beihilfe erhalten?

Ihre Pflegekasse ist verpflichtet, Sie zu beraten. Klären Sie deshalb unbedingt persönlich, welche Kosten die Kasse bei Ihnen im Einzelnen übernimmt.

Ich habe endlich eine behindertengerechte unmöblierte Wohnung in einer Stiftung gefunden.
Man riet mir schon vorab einen formlosen Antrag auf eine Umzugskostenbeihilfe wegen der Umzugskosten und notwendiger ergänzender Anschaffungen Gardinen, Auslegware,Nachttisch und Kühlschrank zu stellen. Meine jetzige Wohnung liegt leider in der dritten Etage ohne Fahrstuhl und ist mir zu groß.
Ich habe den GdB 80% mit Zeichen G, B , sowie den Pflegegrad 2 und werde seit drei Jahren täglich durch den Pflegedienst versorgt.
Falls, was würde bezuschusst und welche Rechnungen könnte ich denn bei der Pflegekasse einreichen (oder ggf.nachreichen)?

Bei Pflegebedürftigkeit kann die Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von 4.000 Euro Zuschuss geben. Allerdings müssen dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie z.B., dass die Wohnung behindertengerecht ist usw. Mehr dazu finden Sie im Bereich Umzug mit Pflegegrad.
Ich empfehle Ihnen, unbedingt mit Ihrer Pflegekasse zu sprechen. Denn die Genehmigung hängt einzig und alleine vor der Kasse ab.

Hallo

Mein Mann hat Pflegegrad 2. Wir müssen bis Ende des Jahres ausziehen. Von unseren Vermietern aus. Jetzt wollte ich nur mal wissen: Wir wollen von Rheinland-Pfalz nach Sachsen zurück, da seine Schwester und meine Familie dort sind, ob uns Umzugskosten erstattet werden? Wenn ja, wie viel? Ich hoffe, Sie haben Verständnis für unsere Lage. Ich würde mich gerne über eine Antwort freuen.

MfG. Striegler

Über die Genehmigung der Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen entscheidet die Pflegekasse. Bitte fragen Sie dort nach.

Meine Tante ist in ein Pflegeheim vollstationär eingezogen und hat dort keine Möbel bis auf einen Nachtschrank, Kleiderschrank und ein Bett. Sie möchte gern einen Fernsehsessel, ihren Fernseher und eine Kommode mitnehmen. Werden die Kosten für den Transport von der Pflegekasse übernommen?

Das Betreute Wohnen ist eigentlich gleichzusetzen mit der häuslichen Pflege. Ausnahme: Das Betreute Wohnen ist direkt als Pflegeheim ausgeschrieben.
Beim Betreuten Wohnen gibt es dann auch weiterhin Pflegegeld.
Mehr Informationen zum Betreuten Wohnen erhalten Sie auch in meinem Beitrag Betreutes Wohnen für Senioren

Wir möchten in eine Wohnung ziehen, die behindertengerecht ist. Mein Mann hat Pflegestufe III. Ich Pflege ihn weiter. Da es sich um eine Wohnung für betreutes Wohnen handelt, befürchte ich, dass dann das Pflegegeld gestrichen wird. Ich Pflege aber meinen Mann selbst. Wir sind in der Anlage für Betreutes Wohnen selbstständig. Kann mein Mann weiterhin Pflegegeld erhalten?

Ob Sie einen Zuschuss erhalten und in welcher Höhe kann Ihnen nur Ihre Pflegekasse beantworten. Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind immer durch die Pflegekasse genehmigungsbedürftig. Sprechen Sie Ihre Pflegekasse an und lassen Sie sich den Zuschuss VOR dem Umzug genehmigen.

Och habe eine Frage..Mein Mann ist ein Pflegefall Schwerbehindertenrecht mit Pflegegrad 4…Wir mochten jetzt in eine kleinere Wohnung ziehen im betreuten Wohnen…da wir schon das Bad umbauen mussten hat die Pflegekasse 1384€ bezahlt.. Bekommen wir noch etwas für den Umzug??

Die Entscheidung liegt bei Ihrer Pflegekasse. Erklären Sie Ihrer Kasse die Situation ausführlich und genau und aus welchem Grund Sie nicht mehr in der Wohnung bleiben können. Sie sollten vielleicht auch Hilfe von einem Pflegestützpunkt in Anspruch nehmen. Dort kann man Sie kostenlos beraten. Auch die Sozialdienste eines Pflegedienstes können Sie beraten. Wenn Sie bereits von einem Pflegedienst betreut werden, sprechen Sie die Mitarbeiter darauf an, dass man Ihnen bei der Beantragung hilft. Wenn Sie keinen Pflegedienst haben und das volle Pflegegeld erhalten, müssen Sie sowieso den verpflichtenden Beratungseinsatz in Anspruch nehmen und können dann dieses Thema mit einem Pflegedienst durchsprechen.

hallo hätte eine dringende frage! ich habe pflegegrad3 mein mann 50% wir wohnen in einer wohnung von 55pm mir wude von der pflegekasse einen zuschuss von 4000euro für eine ebenerdige dusche genemigt.da die wohnung zu klein ist und die türen zu schmal sind und ich nicht mit dem rollstuhl nicht durch die türen komme auch nicht bis ans bett kann ich die umzugskosten bei der pflegekasse neu beantragen? bitte helfen sie uns wie,wir das handhaben können.mfg.katharina blümel

Ich habe mit einer Behinderung und einer Pflegestufe von II meinen Antrag auf WBS gestellt und wollte mal fragen, was es da noch zu beachten gibt.

Bitte setzen Sie sich VOR dem Umzug mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung. Diese kann Ihnen sagen, ob Sie für den Umzug einen Zuschuss erhalten. In diesem Beitrag können Sie nachschauen, ob Sie sonst noch Zuschüsse oder Fördergelder bekommen können.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin seit einem Jahr auf den Rollstuhl angewiesen (z.Z. wohne ich in keiner Behinderten gerechten Wohnung)nächstes Jahr möchte ich in eine Rollstuhl gerechte
umziehen, bekomme ich Hilfe oder liegt das alles auf den Schultern meiner Schwester, die mich pflegt, habe Pflegestufe II und bin 100% behindert.

Mit freundlichen Grüßen
A. B.

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