Leider werden noch viele pflegebedürftige Menschen in einen völlig falschen (bzw. gar keinen) Pflegegrad eingestuft, da die Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung nur unzureichend war. Erst wenn ein Pflegetagebuch / Pflegeprotokoll geführt wird, merkt man, dass meist viel mehr Zeit für die Pflege aufgewendet wird, als man glaubte.
Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, tut deshalb gut daran, ein Pflegeprotokoll zu führen.
Denn mit einer genauen Auflistung des Pflegeaufwands lässt es sich gegenüber dem MDK leichter argumentieren.
Hier finden Sie ein Musterformular für ein Pflegeprotokoll, abgestimmt auf die neuen Begutachtungsrichtlinien ab 01.01.2017.
Was ist ein Pflegetagebuch/Pflegeprotokoll
Um eine Pflegestufe / einen Pflegegrad zu erhalten, ist ab 2017 nicht mehr die minutengenaue Zeitberechnung notwendig. Mit den neuen Pflegegraden ist nur noch ausschlaggebend, wie selbstständig bzw. unselbstständig der Pflegegrad-Antragssteller ist.
Warum wird ein Pflegetagebuch benötigt
Ein Pflegeprotokoll kann für die Erteilung oder Ablehnung eines Pflegegrades äußerst entscheidend sein. Wer einen Pflegegrad-Antrag bei der Krankenkasse/Pflegekasse gestellt hat, wird durch einen Pflegegutachter des MDKs zu Hause begutachtet.
Der Pflegebedürftige kann zum Zeitpunkt der Begutachtung einen guten Tag, aber auch einen schlechten Tag haben. Das weiß der Gutachter jedoch nicht. Er sieht die Person meist zum ersten Mal und kann nur das beurteilen, was er zum Begutachtungszeitpunkt sieht.
Hinweis: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Diese können Sie hier einfach bestellen.
Wenn Sie beispielsweise ein Pflegeprotokoll über einen Zeitraum von 2 Wochen führen, ist daraus schnell ersichtlich, welche körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen der Antragsteller hat und wie stark dadurch die Bewältigung des täglichen Lebens erschwert wird.
In dem Pflegeprotokoll wird zum Beispiel erfaßt, ob die zu pflegende Person das Anziehen selbstständig, teilweise selbstständig oder unselbstständig durchführt.
Somit kann ein gut geführtes Pflegetagebuch/Pflegeprotokoll dazu führen, daß gleich in den richtigen Pflegegrad eingestuft wird. Wer falsch eingestuft ist, kann im Jahr tausende von Euro an Pflegekosten verlieren. Und das unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder im Pflegeheim erfolgt. Je höher der Pflegegrad, umso höher das Pflegegeld.
Extra-Empfehlung: Bei der Begutachtung für die Pflegestufe können Sie den Begutachter auch gleich darauf aufmerksam machen, welche Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel benötigt werden. Achten Sie darauf, dass die benötigten Hilfsmittel auch im Gutachten mit aufgenommen werden, dann müssen diese nicht nachträglich über die Pflegekasse genehmigt werden.
Was erschwert die Pflege
Mit dem neuen Begutachtungssystem werden sechs verschiedene Lebensbereiche begutachtet und bewertet. Unter anderem werden auch Gründe für eine erschwerte Pflege abgefragt. Auch darauf sollten Sie sich vorbereiten.
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Beispiele für eine erschwerte Pflege sind, dass der Patient stark übergewichtig ist, nicht mitarbeitet oder sich gar sträubt oder dement ist und viel Zeit benötigt wird, um den Patienten zum Beispiel zum Trinken zu animieren.
Damit Sie zusätzlich zu dem Pflegeprotokoll gut auf die MDK-Begutachtung vorbereitet sind, können Sie anhand meines kostenlosen Pflegegradrechners sehen, welche Fragen zu den einzelnen Lebensbereichen gestellt werden und wie hoch die Selbstständigkeit noch ist.
Wie lange sollte ein Tagebuch geführt werden
In der Regel reicht es aus, wenn über einen Zeitraum von ungefähr ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch/Pflegeprotokoll geführt wird. Bei einem besonders komplizierten und umfangreichen Pflegefall kann es durchaus sinnvoll sein über zwei Wochen zu protokollieren, um alle Besonderheiten zu berücksichtigen.
Nützliche Alltagshilfen: Nach der MDK-Begutachtung wird durch den zuständigen Mitarbeiter des MDKs ein Pflegegutachten erstellt. Trotz bester Vorbereitung und Vorlage aller notwendigen Unterlagen kann es sein, dass der Gutachter keine oder eine zu niedrige Einstufung in einen Pflegegrad vornimmt. Wer mit der Einstufung in den Pflegegrad nicht einverstanden ist, sollte innerhalb der vorgegebenen Zeit einen Widerspruch einlegen. Vordrucke oder Muster für ein Pflegeprotokoll gibt es unter anderem Wichtig: Führt ein Pflegebedürftiger gewisse Tätigkeiten zwar selbst aus, die Pflegeperson muss aber beaufsichtigen oder unterstützend eingreifen, so zählen auch diese Hilfeleistungen zu den Pflegetätigkeiten. Unsere Favoriten Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein, damit Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurecht finden. Unser Newsletter erscheint 1-2 Mal pro Monat. Quelle Bildmaterial:#Canva-Member © von Rawpixel.com Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel. Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
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