Kurzer Themenüberblick
» So nutzen Sie die Pflegesachleistungen mit und OHNE Pflegedienst
» Pflegebett mit Aufstehhilfe und Drehfunktion: Nicht nur Bett – auch Sessel
» Anerkennung einer Behinderung: Antrag, Tipps, Vorteile, Hilfe
» Mit teilbarem Rollstuhlrad sicher vom und in den Rollstuhl umsetzen
» So schützen Sie sich bei der häuslichen Pflege vor übertragbaren Krankheiten
» Senkrechtlift – die Alternative zum Treppenlift
» Was Sie über Kurzzeitpflege wissen sollten
» Schmerzen bei Demenzpatienten richtig deuten und angemessen handeln
» FAQs: Häufige Fragen und Antworten zur Pflege
1. So nutzen Sie die Pflegesachleistungen mit und OHNE Pflegedienst
Auch ohne Pflegedienst von den Pflegesachleistungen profitieren
Wichtig für ALLE pflegebedürftigen Personen!
Wer KEINEN Pflegedienst in Anspruch nimmt, kann trotzdem von den Pflegesachleistungen profitieren. Denn 40 % der Pflegesachleistungen können auf die Betreuungs- und Entlastungsangebote umgewandelt werden.
- Wie die Pflegesachleistungen mit der Tages- und Nachtpflege kombiniert werden,
- was zu tun ist, wenn die Pflegesachleistungen nicht ausreichen,
- oder ob es auch im Betreuten Wohnen noch Pflegesachleistungen gibt …
erfahren Sie in meinem Beitrag.
Zu den Tipps und Infos … »
›› Hilfsmittel für Mobilität & Komfort
► Treppenlifte - Mit Pflegegrad bis zu 4.000 € Zuschuss!
► Senkrechtlifte - Die Alternative zum Treppenlift. Mit Pflegegrad 4.000 € Zuschuss.
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2. Pflegebett mit Aufstehhilfe und Drehfunktion: Nicht nur Bett – auch Sessel
Ein gutes Pflegebett sollte die Pflegenden körperlich optimal entlasten und den Pflegebedürftigen Sicherheit, Selbstständigkeit, Komfort und körperliches Wohlbefinden bieten.
All das und noch viel mehr können Pflegebetten mit Aufstehhilfe und Drehfunktion. Durch die Drehfunktion sind sie nicht nur Betten, sondern zugleich auch Sessel mit Aufstehhilfe.
Sie sind jedoch nicht nur für Menschen die dauernd im Bett liegen müssen eine große Erleichterung, sondern auch für Patienten mit neurologischen Erkrankungen oder klassischen Alterskrankheiten.
Das Pflegebett mit Aufstehhilfe gibt es auch auf Rezept.
Lesen Sie in meinem Beitrag, wie mit dem richtigen Bett deutlich mehr Lebensqualität bekommen.
Zu den ausführlichen Infos … »
3. Anerkennung einer Behinderung: Antrag, Tipps, Vorteile, Hilfe
Wer körperliche oder psychische Beeinträchtigungen hat, kann einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen. Im Grunde trifft das auf die meisten Menschen mit einem Pflegegrad zu.
Wenn Sie noch keinen Behindertenausweis beantragt haben, sollten Sie überlegen, ob Sie nicht doch die „Vergünstigungen“, die mit dem Ausweis verbunden sind, in Anspruch nehmen möchten.
Zu den Nachteilsausgleichen gehören z.B.
► Ein steuerlicher Pauschbetrag | Parkerleichterungen | verbesserter Kündigungsschutz | vorgezogenes Renteneintrittsalter usw.
Zu den Behinderungen zählen z.B. auch ► Asthma, Schlaganfall, Depressionen, Neurosen, Multiple Sklerose, Diabetes, psychische Erkrankungen usw.
Mehr über Antrag, Tipps und Vergünstigungen erfahren Sie in meinem Beitrag.
So stellen Sie den Antrag … »
⇉ Hilfsmittel für ein behindertengerechtes Bad
► Umbau Wanne zur Dusche - Mit Pflegegrad bis zu 4.000 € Zuschuss!
► Behindertengerechte Badsanierung - Alles aus einer Hand
► Schwenklift für die Badewanne - Mit Zuschuss von der Pflegekasse
► Badewannentüre nachträglicher Einbau - Schnelle und kostengünstige Lösung
► Badewannenlift / Tuchlift - Sicherheit beim Baden für die Mietwohnung.
4. Mit teilbarem Rollstuhlrad sicher vom und in den Rollstuhl umsetzen
Jetzt neu mit Hilfsmittel-Nummer – also auf Rezept erhältlich.
Bei jedem Transfer vom Rollstuhl aufs Bett, den Sessel oder die Toilette ist das Rollstuhlrad einfach immer im Weg und wird beim Übersetzen zum Kraftakt für den Rollstuhlfahrer oder die Pflegeperson.
📌 Mit einer neuen Innovation hat trivida® das Rad neu erfunden: Das weltweit erste teilbare Rollstuhlrad. Schnell und einfach ein Segment aus dem teilbaren Rollstuhlrad entfernen, um dann sicher und barrierefrei vom oder in den Rollstuhl umzusetzen.
Mehr Informationen in meinem Beitrag … »
↻ Hilfreiche Dienstleistungen für pflegebedürftige Menschen
► Kostenlose Pflegehilfsmittel - im Wert von 40 Euro/Monat. Mit FFP2-Masken.
► 24 Stunden Pflegekräfte für Zuhause - Kostenloses Angebot anfordern.
► Pflegegrad - Antrag - Höherstufung - Widerspruch - Kostenlose Erstberatung anfordern.
► Kostenlose Pflegeberatung sowie Pflegeschulung oder Beratungseinsatz.
► Seniorenumzug - Bis zu 4.000 € Zuschuss mit Pflegegrad.
5. So schützen Sie sich bei der häuslichen Pflege vor übertragbaren Krankheiten
Bei der Pflege eines Angehörigen kann es schnell zur Übertragung von Infektionskrankheiten kommen. Dies geschieht z.B. durch den Kontakt mit Blut, Urin, Stuhlgang usw.
Viren und Bakterien können von einer Person auf die andere übertragen werden.
Um die Übertragung von Infektionskrankheiten und den Kontakt mit groben Verschmutzungen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, bei der Körperpflege immer Einmalhandschuhe zu tragen. Um den optimalen Schutz zu erhalten, müssen die Handschuhe nach dem Gebrauch unbedingt entsorgt und kein weiteres Mal verwendet werden.
Einmalhandschuhe sind Pflegehilfsmittel, die Sie z.B. jeden Monat kostenlos über eine Pflegehilfsmittelbox erhalten können.
So bekommen Sie die kostenlose Pflegehilfsmittelbox … »
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6. Senkrechtlift – die Alternative zum Treppenlift
Bewegungseingeschränkte Menschen haben irgendwann Probleme mit dem Treppensteigen. Oftmals steht die Frage im Raum: Umzug in eine andere Wohnung oder gar ein Pflegeheim. Eine Möglichkeit wäre aber auch der Einbau eines Senkrechtlifts.
Der Senkrechtlift ist eine Alternative zum Treppenlift. Für die Installation wird eine relativ kleine Grundfläche benötigt.
Ihr Vorteil: Auch für den Einbau eines Senkrechtliftes können Sie mit einem Pflegegrad einen Zuschuss von 4.000 Euro beantragen.
Mehr über Senkrechtlifte erfahren … »
↻ Erleichterung im Pflegealltag
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► Abrechnungsservice für PKV + Beihilfe - Spart Zeit, Geld und Ärger.
► Standard-Hausnotruf - Mit Pflegegrad schon ab 0 € als Kassenleistung.
7. Was Sie über Kurzzeitpflege wissen sollten
Was tun, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen, ins Krankenhaus müssen oder einfach nur mal in Urlaub fahren möchten? Wer kümmert sich dann um die pflegebedürftige Person?
Oder: Was ist, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die Pflege vorübergehend zu Hause nicht gewährleistet werden kann?
Kurzzeitpflege kann hier sehr hilfreich sein.
✔ Wer hat wie oft und wie lange Anspruch auf Kurzzeitpflege?
✔ Welche Kosten zahlt die Kasse, welche müssen selbst getragen werden?
✔ Was tun, wenn der Eigenanteil nicht bezahlt werden kann?
✔ Welche Leistungen sind in der Kurzzeitpflege beinhaltet?
✔ Steuertipp
Zu den Infos … »
Was kostet ein Treppenlift!
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8. Schmerzen bei Demenzpatienten richtig deuten und angemessen handeln
Schmerzen sind ein Warnsignal des Körpers, auf das wir gewöhnlich reagieren. Doch unser Körper unterscheidet bei seinen Schmerzsignalen nicht, ob wir Demenz haben oder nicht.
Denn eines ist sicher: Auch Menschen mit Demenz haben Schmerzen – Nur können Sie es uns nicht mehr sagen.
Leider werden die Reaktionen des demenzkranken Menschen deshalb oft ganz falsch interpretiert, was fatale Folgen haben kann.
So finden Sie heraus, ob Ihr an Demenz erkrankter Angehöriger Schmerzen hat
Zu den Tipps … »
9. Häufige Fragen und Antworten zur Pflege
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen. Klicken Sie für die Antwort bitte den Link an.
► Bezahlt die Pflegekasse die Reparatur meines Treppenlifts?
► Kann das Pflegegeld gepfändet werden?
► Wie wird ein elektrischer Rollstuhl beantragt?
► Wird trotz Verhinderungspflege auch Pflegegeld bezahlt?
► Gibt es Demenztests zum selber machen?
In eigener Sache
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