Kurzer Themenüberblick
» Erstattung der Fahrtkosten für die Pflege eines Angehörigen
» Beratungsbesuche sind Pflicht (Beratungseinsatz)
» Was tun bei Ärger mit der Krankenkasse
» 24h-Pflege anstatt Pflegeheim
» Pflegende Angehörige haben das Recht auf eine medizinische Reha
» So schützen Sie sich bei der häuslichen Pflege vor übertragbaren Krankheiten
» Bestattungsvollmacht & Bestattungsverfügung: Vorsorge für den Todesfall
» Wenn Menschen mit Demenz weglaufen
» FAQs: Häufige Fragen und Antworten zur Pflege
1. Erstattung der Fahrtkosten für die Pflege eines Angehörigen
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, können in Summe gerechnet schnell einige tausend Kilometer im Jahr verfahren werden. Fahrten zur pflegebedürftigen Person, zum Arzt, in die Therapie usw.
Doch wer erstattet diese Kosten? Muss das alles selbst bezahlt werden?
In meinem Beitrag habe ich den aktuellen Sachstand beschrieben und wann eine Kostenerstattung möglich ist.
Diese Kosten bekommen Sie erstattet … »
2. Beratungsbesuche sind Pflicht (Beratungseinsatz)
Nochmals zur Erinnerung: Wer nur Pflegegeld bezieht und keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt, muss Beratungsbesuche, den sogenannten "Verpflichtenden Beratungseinsatz" durchführen lassen.
Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder gar zu streichen.
Auf meiner Internetseite haben Sie die Möglichkeit, einen kostenlosen Beratungseinsatz zu buchen.
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3. Ärger mit der Krankenkasse. Wo kann ich mich beschweren?
Probleme mit der Krankenkasse kann es immer wieder geben. Oftmals lassen sich diese durch ein Telefonat oder ein persönliches Gespräch lösen.
Wenn nicht, hilft meist nur eine gezielte Beschwerde, allerdings gibt es da unterschiedliche Ansprechpartner. An wen Sie sich mit Ihrem Problem wenden können, wenn Sie sich über die Krankenkasse, einen Mitarbeiter der Kasse oder über nicht erhaltene Leistungen beschweren möchten, lesen Sie in meinem Beitrag.
Diese Möglichkeiten haben Sie … »
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4. 24h-Pflege anstatt Pflegeheim
Bei älteren und pflegebedürftigen Menschen kommt irgendwann der Zeitpunkt, wo sie immer mehr Unterstützung im täglichen Leben benötigen. Ist die Betreuung alleine nicht mehr möglich, kann eine 24h-Pflegekraft aus Osteuropa den pflegenden Partner oder die Angehörigen entlasten.
Gerade wenn das ► Einkaufen, Kochen oder Putzen nicht mehr so gut geht, wenn beim Duschen und Waschen Hilfe benötigt wird oder die ältere Person zu Stürzen neigt, ist es gut, wenn jemand da ist, der bei der Pflege und den Hausarbeiten hilft.
Mein Tipp: Die Pflegekräfte wohnen rund um die Uhr bei Ihnen zu Hause und sind auch im Notfall für Sie da. Die Möglichkeit der schnellen Hilfe gibt Sicherheit für die Pflegebedürftigen und Beruhigung für die Angehörigen, wenn sie wissen, dass jemand vor Ort ist.
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5. Pflegende Angehörige haben das Recht auf eine medizinische Reha
Wer einen Angehörigen pflegt, kann schnell an seine physischen und psychischen Grenzen kommen. Eine Auszeit ist oft dringend nötig, um nicht selbst krank zu werden. Als pflegender Angehöriger haben Sie ein Recht auf eine stationäre Reha.
Lesen Sie in meinem Beitrag:
Wie Sie eine Reha beantragen. Alleine in die Reha gehen oder gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person. Was Sie für die pflegebedürftige Person während Ihrer Abwesenheit planen müssen. Wie geht es nach der Reha weiter und welche Entlastungen gibt es für Sie.
Zu den ausführlichen Infos … »
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6. So schützen Sie sich bei der häuslichen Pflege vor übertragbaren Krankheiten
Bei der Pflege eines Angehörigen kann es schnell zur Übertragung von Infektionskrankheiten kommen. Dies geschieht z.B. durch den Kontakt mit Blut, Urin, Stuhlgang usw.
Viren und Bakterien können von einer Person auf die andere übertragen werden.
Um Infektionskrankheiten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, bei der Körperpflege immer Einmalhandschuhe zu tragen. Um den optimalen Schutz zu erhalten, müssen die Handschuhe nach dem Gebrauch unbedingt entsorgt und kein weiteres Mal verwendet werden.
Einmalhandschuhe sind Pflegehilfsmittel, die Sie z.B. jeden Monat kostenlos über eine Pflegehilfsmittelbox erhalten können.
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7. Bestattungsvollmacht & Bestattungsverfügung: Vorsorge für den Todesfall
Brauche ich eine Bestattungsvollmacht oder eine Bestattungsverfügung und wenn ja, was schreibt man da rein?
Wer eigene Vorstellungen zu seiner Beisetzung und Bestattungsart hat oder auch wo er einmal bestattet werden möchte, sollte dies 👉 unbedingt schriftlich festlegen. Damit haben die Hinterbliebenen eine genaue Vorstellung von Ihren letzten Wünschen, die sie nur erfüllen können, wenn sie diese kennen.
Für einige Bestattungsarten sind sogar schriftliche Willenserklärungen notwendig.
Darum ist die Bestattungsvollmacht so wichtig … »
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8. Wenn Menschen mit Demenz weglaufen
Menschen mit Demenz wollen nicht im klassischen Sinne abhauen, ausbüxen oder durchbrennen. Nein, sie haben etwas zu erledigen.
Wenn sie WEGLAUFEN, möchten Sie meistens an einen ganz bestimmten Ort HINLAUFEN. Denn: Sie haben ein Ziel, zu dem sie HINgehen möchten. Dieses Ziel kann ein Besuch bei der längst verstorbenen Mutter sein, die eigene Hochzeit vor 40 Jahren usw.
In meinem Beitrag finden Sie hilfreiche Tipps, wie Sie dem Betroffenen mit Alternativen helfen, wo sie ihn suchen können und welche Schutzmaßnahmen möglich sind.
Zu den Tipps … »
9. Häufige Fragen und Antworten zur Pflege
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen. Klicken Sie für die Antwort bitte den Link an.
► Wird der Pflegegrad gekürzt, wenn wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden?
► Gibt es einen Zuschuss für die Entsorgung von Inkontinenzmaterial?
► Mutter im Pflegeheim - Was passiert mit dem Haus?
► Kann ich mit Pflegegrad "1" auch Verhinderungspflege beantragen?
► Was tun, wenn der Pflegedienst Leistungen abrechnet, die nicht erbracht wurden?
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