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Hilfsmittel + Dienstleistungen

Pflege-Wissen- Zuschüsse und Erstattungen Barrierefrei und Behinderung Hilfsmittel-Beratung 

 

Kurzer Themenüberblick

» Kurzzeitpflege mit dem Entlastungsbetrag verrechnen
» Pflegebedürftige haben monatlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel
» Wie ein unabhängiger Pflegesachverständiger zum richtigen Pflegegrad verhilft
» Was tun, wenn ein Pflegebedürftiger nicht ins Heim will
» Elektrische Schiebehilfe für Rollstuhl erleichtert den Pflegealltag
» So sind pflegende Angehörige versichert
» Abrechnungsservice für Privatversicherte, Beamte und Pflegebedürftige
» Pflegeleistungen online beantragen
» FAQs: Häufige Fragen und Antworten zur Pflege



1. Kurzzeitpflege mit dem Entlastungsbetrag verrechnen

Wer einen Pflegegrad 1 - 5 hat, bekommt monatlich 125 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen. Leider nehmen viele diese Leistungen nicht in Anspruch.
Wenig bekannt ist aber auch, dass diese zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen mit den Kosten für eine Kurzzeitpflege kombiniert werden können.
Mein Tipp: Unbedingt das Budget von jährlich 1.500 € für den Entlastungsbetrag ausschöpfen!

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››  Hilfsmittel für Mobilität & Komfort

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2. Pflegebedürftige haben monatlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel

Leider kaufen viele noch Ihre Pflegehilfsmittel wie z.B. ► Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, FFP2-Masken, Bettschutzeinlagen usw. immer noch selbst. Dabei hätten Sie mit einem Pflegegrad Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 60 Euro jeden Monat.
Wie Sie die Hilfsmittel beantragen, wo Sie diese erhalten und wie einfach es auch mit der Abrechnung sein kann, lesen Sie in diesem Beitrag.
Mittlerweile gibt es die Pflegehilfsmittel kostenlos als Abo bequem nach Hause. 

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3. Wie ein unabhängiger Pflegesachverständiger zum richtigen Pflegegrad verhilft

Man geht davon, dass mindestens jede zweite Pflegegradeinstufung falsch ist. Mit einer falschen Einstufung verlieren Sie richtig viel Geld. Das sehen Sie an diesem Beispiel:
Sie haben z.B. folgenden Anspruch auf Geld- und Pflegesachleistungen:
» Pflegegrad 1 erhalten Sie insgesamt   2.220 Euro / jährlich
» Pflegegrad 2 erhalten Sie insgesamt 17.496 Euro / jährlich
Zwischen Pflegegrad 1 und 2 ist das ein jährlicher Fehlbetrag von 15.276 Euro. Ähnlich verhält es sich auch bei den anderen Pflegegraden.
Ich möchte Sie wirklich ermutigen, einen Widerspruch einzulegen oder einen neuen Antrag zu stellen, wenn Ihr Pflegegrad oder die Höherstufung ungerechtfertigt abgelehnt wurde. Es lohnt sich jedoch, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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 Hilfsmittel für ein behindertengerechtes Bad

 Umbau Wanne zur Dusche - Mit Pflegegrad bis zu 4.000 € Zuschuss! 
 Behindertengerechte Badsanierung - Alles aus einer Hand
 Schwenklift für die Badewanne - Mit Zuschuss von der Pflegekasse
 Badewannenlift / Tuchlift - Sicherheit beim Baden für die Mietwohnung.



4. Was tun, wenn ein Pflegebedürftiger nicht ins Heim will

Nicht immer ist die häusliche Pflege möglich. Das kann viele Gründe haben. Der einzige Ausweg ist dann ein Pflegeheim. Aber was tun, wenn die pflegebedürftige Person nicht ins Heim will?
In meinem Beitrag gehe ich auf alle Möglichkeiten ein.
Zu den Infos … »



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  Erleichterung im Pflegealltag

 THERA-Trainer (Rezeptfähig) - Schonendes Muskel- und Gelenktraining.
 Antirutsch-Beschichtung - Sturzpropylaxe für Dusche, Bad und Fließen.
 Abrechnungsservice für PKV + Beihilfe - Spart Zeit, Geld und Ärger.
 Hausnotruf - Mit Pflegegrad schon ab 0 € als Kassenleistung. 



5. Elektrische Schiebehilfe für Rollstuhl erleichtert den Pflegealltag

Wer selbst nicht mehr körperlich gut auf der Höhe ist und öfters einen pflegebedürftigen Angehörigen im Rollstuhl schiebt, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Schiebehilfe für den Rollstuhl genehmigt bekommen.
Die klassische Schiebehilfe muss an den Rollstuhl angebaut werden. Eine sinnvolle Alternative dazu kann aber auch ein Rollstuhl mit einer bereits integrierten Schiebe- und Bremshilfe sein, der damit immer einsatzbereit ist. In meinem Beitrag stelle ich Ihnen beide Möglichkeiten vor.
Bei beiden Hilfsmitteln ist es wieder ganz wichtig, dass der Antrag richtig formuliert und begründet wird, um von der Kasse genehmigt zu bekommen. 

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6. So sind pflegende Angehörige versichert

Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass Menschen, die für die Pflege eines Angehörigen ihren Job aufgeben, auch anständig abgesichert und sozialversichert sind.
Als Pflegeperson sind Sie renten- arbeitslosen- und unfallversichert. ABER: Nur unter gewissen Voraussetzungen.

Die 5 wichtigsten Punkte:

» Sie sind nicht überall automatisch versichert und müssen die Anträge selbst stellen.
» Prüfen Sie unbedingt, ob Sie als Pflegeperson krankenversichert sind. Bei manchen Krankenkassen ist das schon untergegangen.
» Auch pflegende Rentner können noch Rentenpunkte für die Pflege bekommen.
» Bei einem Unfall in der häuslichen Pflege müssen Sie auf einiges achten
» Es ist auch wichtig, dass Sie als Pflegeperson arbeitslosenversichert sind.

Hier finden Sie alle Infos … »



  Hilfreiche Dienstleistungen für pflegebedürftige Menschen

 24 Stunden Pflegekräfte für Zuhause - Kostenloses Angebot anfordern.
 Kostenlose Pflegeberatung sowie Pflegeschulung oder Beratungseinsatz.
 Seniorenumzug - Bis zu 4.000 € Zuschuss mit Pflegegrad. 
 Tablet für Senioren - Für Menschen mit + ohne Demenz. 30 Tage Geld-zurück-Garantie.



7. Abrechnungsservice für Privatversicherte, Beamte und Pflegebedürftige

Das ewige Dilemma: Privat krankenversichert zu sein, hat gewisse Vorteile beim Arzt oder im Krankenhaus. Die Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung kann dagegen sehr nervenaufreibend sein.
Zu den häufigsten Problemen gehören:
Die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche, das Einreichen der Rechnungen und kontrollieren der Erstattungen, das Beantragen der Beihilfe uvm.
Damit Sie nicht auf den Kosten und dem Ärger sitzen bleiben, kümmert sich der Abrechnungsservice der KVA um Ihre Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe.

Abrechnung leicht gemacht - So gehts … »



Und nicht vergessen - Wenn Sie noch keine erhalten haben!
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8. Pflegeleistungen online beantragen

Anträge für Pflegegrade, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege usw. können mittlerweile online gestellt werden. Häufig sind die Anträge auf den Internetseiten der Krankenkasse aber nur schwer zu finden.
Deshalb können Sie jetzt direkt auf unserer Seite Ihre Anträge ausfüllen und online an Ihre Pflegekasse abschicken.
Zu den Anträgen … »



  Nützliche Helfer für die Pflege.

 Kostenlose Pflegehilfsmittel - im Wert von 60 Euro/Monat. Mit FFP2-Masken.
 Mobiler Seniorennotruf: - Für drinnen + draußen. Mit Sturzerkennung + Ortung.



9. Häufige Fragen und Antworten zur Pflege

          Hier finden Sie häufig gestellte Fragen. Klicken Sie für die Antwort bitte den Link an.

 Übernimmt der Pflegedienst auch das Kochen oder Putzen der Wohnung?      
Verfallen Pflegesachleistungen, wenn Sie nicht in Anspruch genommen werden?  
► Wer bezahlt die Stromkosten für meine elektrischen Hilfsmittel?
 Wie kann ich mich für die Pflege ein paar Tage von der Arbeit befreien lassen?
 Pflegepersonen erhalten weniger Rentenbeitragszahlungen, wenn ein Pflegedienst
      
in Anspruch genommen wird


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05.05.2024

  

Ich wünsche Ihnen noch eine gute Woche

Ihr
Otto Beier

www.Pflege-durch-Angehoerige.de

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