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Hilfsmittel + Dienstleistungen

Pflege-Wissen- Zuschüsse und Erstattungen Barrierefrei und Behinderung Hilfsmittel-Beratung 

 

Kurzer Themenüberblick

» Mit Rollator einen Parkausweis für Behindertenparkplatz erhalten.
» Wann muss das Pflegegeld versteuert werden
» Gebrauchte Treppenlifte – Eine Alternative zum Neukauf
» Musterbrief: Widerspruch gegen Einstufung Pflegegrad
» Umzug – Firma beauftragen oder selber machen?
» Der perfekte Senioren-Notruf für zuhause und unterwegs
» Individuelle Pflegekurse für zuhause. Für Pflegende und Pflegebedürftige
» Was tun, wenn eine Pflegebegutachtung nicht gut gelaufen ist?



1. Mit Rollator einen Parkausweis für Behindertenparkplatz erhalten.

Menschen die überhaupt nicht mehr laufen können, erhalten einen Parkausweis, wenn das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) im Schwerbehindertenausweis steht. Also in der Regel Rollstuhlfahrer.
Ältere oder pflegebedürftige Menschen dürfen den Behindertenparkplatz nicht benutzen, wenn sie das Merkzeichen aG nicht besitzen. Aber gerade diese Personengruppe kann oftmals nur noch mit viel Mühe ein paar Schritte laufen.
Da wird dann der Weg vom regulären Parkplatz in eine Arztpraxis, eine Behörde oder in den Supermarkt zum Kraftakt. Jetzt gibt es eine Lösung für Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind:
Es gibt ein Gerichtsurteil, dass auch Menschen, die nur noch mit Rollator laufen können, Anspruch auf das Merkzeichen aG erheben können. Und damit dann auch auf dem Behindertenparkplatz parken dürfen.
Was Sie dafür tun müssen, lesen Sie in meinem Beitrag.
► So erhalten Sie einen Parkausweis… »



››  Hilfsmittel für Mobilität & Komfort

 Treppenlifte - Mit Pflegegrad bis zu 4.000 € Zuschuss!
 Elektromobile Einkaufen oder Freunde besuchen. Werden Sie mobil. 
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2. Wann muss das Pflegegeld versteuert werden

Immer wieder werde ich auf meinen Seiten gefragt: „Wann muss das Pflegegeld versteuert werden?“
Pflegegeld ist eine Sozialleistung und in der Regel steuerfrei. 👉 Allerdings gibt es auch hier wieder Ausnahmen.
► Alle wichtigen Informationen… »



3. Gebrauchte Treppenlifte – Eine Alternative zum Neukauf

Die Anschaffung eines neuen Treppenlifts kann sehr teuer werden. Doch nicht immer ist ein neuer Lift notwendig und ein gebrauchtes Modell reicht dann vollkommen aus.
Wenn Sie einen gebrauchten Treppenlift bei einem guten Händler kaufen, ist dieser nicht nur bis zu 50 % günstiger als ein neuer Lift, Sie haben dann auch die Gewissheit, dass dieses Gerät generalüberholt ist.
Selbstverständlich erhalten Sie mit Pflegegrad auch auf gebrauchte Lifte von der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.
Fragen Sie nach TÜV-geprüften Treppenliften.
► Weitere Tipps oder Treppenlifte direkt anfragen… »



 Hilfsmittel für ein behindertengerechtes Bad

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 Badewannenlift - Endlich wieder sicher in die Wanne rein und raus. 
 Behindertengerechte Badsanierung - Alles aus einer Hand
 Schwenklift für die Badewanne - Mit Zuschuss von der Pflegekasse



4. Musterbrief: Widerspruch gegen Einstufung Pflegegrad

Haben Sie auch das Gefühl, dass Ihre Einstufung in den Pflegegrad zu gering ist? Oder wurde Ihnen ein Pflegegrad erst gar nicht anerkannt?
Bei vielen Pflegegutachten ist der Pflegegrad zu niedrig angesetzt. Die Chance, nach einem Widerspruch einen höheren Pflegegrad zu erhalten, ist deshalb sehr gut.
Wer einen 👉 Widerspruch gegen den erteilten Pflegegrad einreichen will, muss dies jedoch schriftlich und vor allem fristgemäß machen.
Wie Sie dabei vorgehen, was Sie beachten müssen, welche Hilfen Sie in Anspruch nehmen können und wie es nach dem Widerspruch weitergeht, lesen Sie in meinem Beitrag.
► Weitere Infos und Musterbrief… »



  Hilfreiche Dienstleistungen für pflegebedürftige Menschen

 Seniorenbetreuung in den eigenen 4 Wänden - Kostenloses Angebot anfordern.
 Kostenlose Pflegeberatung sowie Pflegeschulung oder Beratungseinsatz.
 Gratis Inkontinenzprodukte  Jetzt anfordern.  
 Seniorenumzug - Bis zu 4.000 € Zuschuss mit Pflegegrad. 
 Hausnotruf - Mit Pflegegrad schon ab 0 € als Kassenleistung. 


5. Umzug – Firma beauftragen oder selber machen?

Je älter man wird, desto schwerer fällt es einem, einen Umzug selbst zu organisieren und durchzuführen. Möbel müssen ab- und wieder aufgebaut werden, alles ein- und danach wieder ausgepackt werden. Die Kisten und Schränke können nicht alleine getragen werden. Ein Umzugsunternehmen nimmt Ihnen diese Arbeiten alle ab.
Sie sollten jedoch folgendes wissen:
✔ Die Preise für einen Umzug können von Anbieter zu Anbieter stark variieren. Das hat verschiedene Gründe. Deshalb sollten Sie nicht nur bei einem Umzugsunternehmen Preise einholen.
✔ Mit einem Pflegegrad können Sie bis zu 4.000 Euro Zuschuss erhalten.
► Machen Sie hier Ihren Umzugsvergleich… »



6. Der perfekte Senioren-Notruf für zuhause und unterwegs

Der klassische Hausnotruf, der nur innerhalb der Wohnung funktioniert, ist eigentlich nicht mehr ausreichend für Senioren. Ein Senioren-Notruf muss heute viel mehr können, als nur im Notfall einen Alarm auszulösen. Im Gegensatz zu einem klassischen Hausnotruf sollte der mobile Senioren-Notruf

-       auch im Garten, Keller und vor allem auch unterwegs funktionieren,
-       eine Personenortung haben, um im Ernstfall gefunden werden zu können,
-       unbedingt eine Sturzerkennung haben und automatisch die Notfallpersonen alarmieren
-       gerade für Menschen mit Demenz einen virtuellen Gartenzaun haben,
-       im In- und Ausland ständig auf das beste Netz zurückgreifen,
-       die Möglichkeit haben, die Notfallperson anzurufen bzw. von dieser angerufen zu werden.

► Weitere Informationen anfordern… »



  Erleichterung im Pflegealltag

 Senkrechtlifte - Die Alternative zum Treppenlift. Mit Pflegegrad 4.000 € Zuschuss.
 THERA-Trainer (Rezeptfähig) - Schonendes Muskel- und Gelenktraining.
 Antirutsch-Beschichtung - Sturzpropylaxe für Dusche, Bad und Fließen.
 Abrechnungsservice für PKV + Beihilfe - Spart Zeit, Geld und Ärger.



7. Individuelle Pflegekurse für zuhause. Für Pflegende und Pflegebedürftige

Wussten Sie, dass die Krankenkasse Ihnen Pflegekurse im häuslichen Umfeld bezahlen muss?
Pflegende Angehörige stehen häufig vor vielen ungeklärten Fragen:

-       Wie kann ich den Patienten umlagern, aufsetzen oder duschen ohne dauerhaft Gelenk- oder  Rückenschmerzen zu bekommen?
-       Welche Hilfsmittel erleichtern gerade bei der Pflege meiner Eltern das tägliche Leben?
-       Wie soll ich reagieren, wenn mein demenzkranker Vater wegläuft oder mich anschreit?
-       Mit welchen Risiken und Folgeerkrankungen muss ich bei der Krankheit (z.B. Schlaganfall,  Parkinson usw.) des Angehörigen rechnen?
-       Ich bin physisch und psychisch am Ende. Was kann ich tun, damit es auch mir als Pflegeperson  wieder gut geht?
Auf diese und all Ihre anderen ganz persönlichen Fragen erhalten Sie bei einem Pflegekurs bei Ihnen zuhause Antworten. 
Die Kurse sind NUR bei zertifizierten und von der Pflegekasse zugelassenen Anbietern kostenlos.

► Hier informieren und kostenlose Pflegeschulung erhalten… »



8. Was tun, wenn eine Pflegebegutachtung nicht gut gelaufen ist?

Gastbeitrag von Rudolf Hauke, ehemaliger Vorstand der „Kaufmännische Krankenkasse – KKH“.
Jährlich erstellt der Medizinische Dienst der Krankenkasse mehr als 2 Mio. Pflegegutachten. Bei der Menge kann schon mal einiges gehörig schief laufen.
Wird der Pflegegrad dann abgelehnt oder zu niedrig angesetzt, ist die Enttäuschung natürlich groß.
Lesen Sie, was ein ehemaliger Krankenkassen-Vorstand rät.
► Zu den Tipps vom Profi… »



Und nicht vergessen - Wenn Sie noch keine erhalten haben!
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Sollten Sie Inkontinezmaterial bereits auf Rezept erhalten, oder Sie haben eine Verordnung vorliegen und möchten gerne eine kostenlose Inkontinenzberatung erhalten,
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04.05.2024

  

Ich wünsche Ihnen noch eine gute Woche

Ihr
Otto Beier

www.Pflege-durch-Angehoerige.de

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