Ihr neuester Newsletter von Pflege-durch-Angehörige.de 2020/17
Häusliche Pflege + Pflegeformen | Pflegegrade und Pflegeleistung | Pflege-Wissen- | Zuschüsse und Erstattungen | Barrierefrei und Behinderung | Hilfsmittel-Beratung |
Kurzer Themenüberblick» Vorsicht bei Abtretungserklärung des Entlastungsbetrags für Ersatzpflege » Erstattung der Fahrtkosten für die Pflege eines Angehörigen » Pflege- und Aufstehsessel mit Konzept » Landespflegegeld: Bayern zahlt 1.000 € im Jahr!
1. Vorsicht bei Abtretungserklärung des Abtretungserklärung an Pflegedienst: Eine Abtretungserklärung für den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege hat gewisse Vorteile, allerdings auch Nachteile. So können Sie zum Beispiel nur schlecht nachprüfen, wieviel Budget Ihnen noch zur Verfügung steht. 3 wichtige Tipps, die Sie bei Abtretungserklärungen beachten sollten, finden Sie in meinem Beitrag.
2. Erstattung der Fahrtkosten für die Pflege eines Angehörigen Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, können in Summe gerechnet schnell einige tausend Kilometer im Jahr verfahren werden. Fahrten zur pflegebedürftigen Person, zum Arzt, in die Therapie usw. Doch wer erstattet diese Kosten? Muss das alles selbst bezahlt werden? In meinem Beitrag habe ich den aktuellen Sachstand beschrieben und wann eine Kostenerstattung möglich ist.
3. Pflege- und Aufstehsessel mit Konzept Pflege- und Aufstehsessel gibt es in vielen Ausführungen. Meistens steht man vor der Frage: Welcher Sessel ist jetzt der richtige für mich. Der eine kann dies, der andere kann jenes. Gibt es denn nicht einen Sessel, der alles kann? Doch, das gibt es. Einer für alles: Relaxsessel, Fernsehsessel, Pflegesessel, Aufstehsessel. Ihr Vorteil: Der ausbaufähige Pflegesessel kann jederzeit von der Standardvariante entsprechend Ihren persönlichen Wünschen oder der veränderten Pflegesituation mit Zusatzmodulen erweitert werden. Übrigens: Auch ein schönes Geschenk
4. Elternunterhalt: Pflege der Eltern zählt als Naturalunterhalt Wenn die Eltern Sozialhilfe bekommen, versucht das Sozialamt, die Kinder an den Kosten zu beteiligen. Doch wer pflegt, kann seine Pflegetätigkeit als Naturalleistung anrechnen lassen. Denn: Wer pflegt, braucht keinen Elternunterhalt zu zahlen.
5. Aufgaben einer osteuropäischen Pflegehilfe Pflegende Angehörige haben meist alle Hände voll zu tun: Die Pflege des Hilfebedürftigen, Job, Haushalt, Garten uvm. Die Kinder, Enkel, Freunde und die eigenen Interessen kommen viel zu kurz. Die ständige Überforderung kann krank machen. ✪ Aber wer krank ist, kann selbst nicht mehr pflegen. Mein Tipp: Wenn die Pflege zuviel wird, können osteuropäische Pflege- bzw. Betreuungskräfte für Entlastung sorgen. Sie übernehmen Aufgaben aus der Grundpflege oder Haushaltsführung sowie sehr viel Unterstützung im täglichen Leben.
6. Menschen mit Demenz aktivieren und beschäftigen. Demenzerkrankte Menschen aktivieren ist ein ganz wichtiger Baustein, um die geistige und körperliche Fitness so lange wie möglich zu erhalten. In der häuslichen Pflege gibt es viele Möglichkeiten, die Aktivierung im täglichen Leben mit einfließen zu lassen. Lernen Sie die wichtigsten ► Anregungen, Ideen und Vorschläge für die Beschäftigung von Senioren bzw. dementen Menschen kennen.
7. Landespflegegeld: Bayern zahlt 1.000 € im Jahr! Bayern zahlt auch dieses Jahr wieder ZUSÄTZLICH zum regulären Pflegegeld auch noch ein Landespflegegeld von 1.000 Euro jährlich! Das Landespflegegeld von Bayern MUSS jedoch einmalig beantragt werden, sonst gibt es kein Geld!! Wer in Bayern wohnt, sollte sich dieses zusätzliche Pflegegeld nicht entgehen lassen.
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Hier klicken, um diese Nachricht weiterzuleiten20.05.2024
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